Aufhebung des Abkochgebotes vom 09.09.2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Abkochanordnung vom 02.09.2026 kann nach Vorliegen einwandfreier Trinkwasserproben für das gesamte Ortsnetz Höchstädt aufgehoben werden.
Es wurden umfangreiche Rohrnetzspülungen durchgeführt. Nach Aussage des Landratsamtes Wunsiedel i. F., Fachbereich Gesundheitswesen, ist ein Abkochen des Wassers nicht mehr notwendig.
Ich bitte Sie, auch Ihre Nachbarn entsprechend zu informieren.
Für Fragen stehen Ihnen die Gemeinde Höchstädt i. Fichtelgebirge, Tel. 09235 / 209 und das Landratsamt Wunsiedel i. F., Fachbereich Gesundheitswesen, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Höchstädt i.F.
Erster Bürgermeister Gerald Bauer
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Aufgehoben am 09.09.2026: Wichtige Mitteilungen an alle Haushalte:
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser für Höchstädt und den Ortsteil Hofmühle ausgesprochen.
Sobald die Ursachen der Störung und der Belastung des Trinkwassers gefunden und behoben wurden, werden Sie über die Aufhebung des Abkochgebots informiert. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über das Abkochgebot, damit die Information sicher bei allen Betroffenen ankommt.
Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich?
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden, ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird. Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr. |
Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten, bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
Höchstädt, den 02.09.2026